BaFin veröffentlicht Neufassung von MaRisk
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14.08. eine Neufassung ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, kurz: MaRisk, veröffentlicht.
Mit der Neufassung der MaRisk werden die Spielregeln für Kreditinstitute um einige Punkte erweitert und verschärft. So enthalten die neuen MaRisk verschiedene Anweisungen zum besseren Risikomanagement, die sich an den internationalen Standards orientieren bzw. diese umsetzen. Weiterhin sollen die Banken dafür Sorge tragen, Engpässe ihre Liquidität betreffend früh genug aufzuspüren, und zwar bereits dann wenn sie sich anbahnen.
Einen großen Teil der geänderten MaRisk nehmen darüber hinaus die Vergütungssysteme der Banken ein. So sollen vor allem die als falsche Anreize titulierten großzügigen Bonussysteme der Kreditinstitute künftig nicht mehr auf Kurzzeiterfolge ausgelegt sein. Belohnt werden soll vor allem ein Finanzmanagement, das sowohl der Bank als auch ihren Mitarbeitern auf lange Sicht Erfolg verspricht. Kurzfristigen Renditen und hohen Risiken wird damit eine Absage erteilt. Die Bafin stellte außerdem klar, dass Banker die einen Geschäftsabschluss unter nicht vertretbaren Risiken durchgeführt haben, auch im Nachhinein dafür mit der Rückzahlung ihres Bonus oder durch einen Teil desselben zur Verantwortung gezogen werden können.
Die neuen MaRisk sollen die Institute bis Jahresende (31.12.2009) umsetzen. Die vollständige Neufassung der MaRisk und weitere Informationen sind auf BaFin.de abrufbar.
