P-Konto: Das Pfändungsschutzkonto ist da

veröffentlicht am Jul 01 2010 unter Girokonto, News

Endlich ist das neue pfändungsfreie Konto da. Das sogenannte P-Konto soll sich jeder von seiner Bank oder Sparkasse einrichten lassen können, damit Anträge auf den pfändungsfreien Grundbetrag künftig nicht mehr nötig sind. Neben Arbeitnehmern kommen mit dem P-Konto auch Selbstständige in den Genuss des Pfändungsschutzes.

Bereits seit über einem halben Jahr gibt es hier und da im Netz Informationen zum neuen P-Konto. Für Schuldner, die von einer Kontopfändung betroffen sind, und alle, die sich in den wilden Zeiten der Wirtschaftskrise dafür als anfällig sehen, sicher eine beruhigende Nachricht. Durch das P-Konto soll der pfändungsfreie Grundfreibetrag, der laut Bundesjustizministerium und Gerichtsvollzieher Steigerwald bei derzeit 985,15 Euro liegt, für den Schuldner zur Verfügung stehen. Damit soll er laufende Kosten für Miete und Strom zahlen können und finanziell zumindest ein wenig beweglich bleiben.

Lange bevor das P-Konto da war gab es bereits Gerüchte um die Geschäftemacherei einiger Banken mit dem P-Konto und Kontogebühren von 12 bis 15 Euro pro Monat. Neu wäre ein solch seltsames Gebaren rund um die Kontopfändung scheinbar nicht, wie auf Spyro zu lesen ist, wo über Verzögerungen durch die Bank bei der Kontopfändung berichtet wird. Allerdings sind nicht alle Banken schwarze Schafe, wie blogzicke.de erfreulicherweise berichten kann. Andere hatten in puncto Infos zum P-Konto bei ihrer Hausbank weniger Erfolg, wie auf anlesen.de zu erfahren ist.

Weitere Informationen zur Kontopfändung und zum P-Konto finden sich im Netz auch hier und auf sozialhilfe24.de.

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